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Wissen und Leistung
Wir haben ein grundsätzliches Interesse an einer mandantenorientierten und offenen Gebührenfindung.
Die Abrechnungsbasis ist grundsätzlich die Steuerberatergebührenordnung (StBGebV).
Steuerberater können ihr Honorar innerhalb der amtlichen Gebührenverordnung individuell festlegen.
Der Gebührenrahmen unterscheidet zwischen Pauschalvereinbarungen, Zeitgebühren (Stundensatz) und Wertgebühren.
Pauschalhonorare werden häufig bei regelmäßigen Buchhaltungsarbeiten und Lohnabrechnungen vereinbart. Wertgebühren werden bei Steuererklärungen und Gewinnermittlungen verlangt.
Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad der erbrachten Dienstleistung sind wesentliche Einflussfaktoren zur Festsetzung des Honorars. Bei gut und sinnvoll abgestimmter Arbeitsteilung können Sie in Zusammenarbeit mit unserem Team Art und Umfang der in anspruchzunehmenden Dienstleistungen festlegen und haben somit wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Honorars. |
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